Kundeninformation

Praxis für Physiotherapie

Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungs- bzw. Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Für eine Präventivbehandlung und Beratung ist KEINE ärztliche Verordnung notwendig.

Kosten
Eine Physiotherapieeinheit von 45 Minuten (PT02) kostet EUR 65,00. Dies ist im Moment die Standardverordnung der Ärzte und wird von den Krankenkassen so bewilligt.
Auf Anfrage werden auch Hausbesuche durchgeführt. Die zusätzlichen Kosten für einen Hausbesuch richten sich nach Entfernung und Aufwand. Für Hausbesuche im Ort werden pauschal EUR 25,00 (SVS) bzw. EUR 29,50 (ÖGK, BVAEB) berechnet. Wobei auch hier der „Hausbesuch“ vom Arzt verordnet werden muss.

Bewilligung
Derzeit ist KEINE Bewilligung der Therapien für Versicherte der ÖGK und BVAEB notwendig. Alle Therapien, welche Ihr Arzt verordnet, sind automatisch bewilligt.
Für SVS-Versicherte gilt: Es ist sinnvoll schon vor Beginn der Therapie bei Ihrer Sozialversicherung eine Bewilligung der verordneten Behandlungen einzuholen, damit Sie wissen, ob Sie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Dies ist per Post, Fax oder E-Mail an die jeweilige Krankenkasse möglich.

Kostenrückerstattung
Schicken Sie
– die Original-Rechnung
– die Zahlungsbestätigung (Barvermerk auf Rechnung oder Zahlschein/Onlineausdruck bei Banküberweisung)
– den Original-Verordnungsschein und
– die Bewilligung (derzeit nur SVS-Versicherte)
an Ihre Krankenkasse. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen Ihrer Krankenkasse und der verordneten Therapiedauer ab. Die Standardverordnung ist im Moment PT02 (ÖGK und SVS) bzw. T2 (BVAEB).

Kostenrückerstattung der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) pro Therapieeinheit von:

ÖGK – PhysiotherapieKostenrückerstattung von
der Krankenkasse (ÖGK)
meine Tarifebleibt ein Selbstbehalt
pro Behandlung von
PT01 (30 min)EUR 29,54EUR 45,00EUR 15,46
PT02 (45 min)EUR 44,33EUR 65,00EUR  20,67
PT03 (60 min)EUR 59,10EUR 85,00EUR  25,90
Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 21,30EUR 65,00EUR 43,70
KPE – Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 44,33EUR 65,00EUR 20,67
HausbesuchEUR 29,50EUR 29,50EUR 0,00
HeilmassageEUR 7,87je nach Dauer

Kostenrückerstattung der BVAEB pro Therapieeinheit von:

BVAEB – PhysiotherapieKostenrückerstattung von
der Krankenkasse (BVAEB)
meine Tarifebleibt ein Selbstbehalt
pro Behandlung von
T1 (30 min)EUR 33,24EUR 45,00EUR 11,76
T2 (45 min)EUR 49,85EUR 65,00EUR  15,15
T3 (60 min)EUR 66,47EUR 85,00EUR  18,53
Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 44,03EUR 65,00EUR 20,97
KPE – Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 49,85EUR 65,00EUR 15,15
HausbesuchEUR 29,21EUR 29,50EUR 0,29
HeilmassageEUR 7,49je nach Dauer

Kostenrückerstattung der SVS pro Therapieeinheit von:

SVS – PhysiotherapieKostenrückerstattung von
der Krankenkasse (SVS)
20% – Selbstbehalt – 10%
meine Tarifebleibt ein Selbstbehalt
pro Behandlung von
20% – Selbstbehalt – 10%
PT01 (30 min)EUR 26,00 – EUR 29,90EUR 45,00EUR 19,00 – EUR 15,10
PT02 (45 min)EUR 39,00 – EUR 43,88EUR 65,00EUR  26,00 – EUR 21,12
PT03 (60 min)EUR 52,00 – EUR 58,50EUR 85,00EUR  33,00 – EUR 26,50
Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 35,24 – EUR 39,65EUR 65,00EUR 29,76 – EUR 25,35
KPE – Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 39,00 – EUR 43,88EUR 65,00EUR  26,00 – EUR 21,12
HausbesuchEUR 23,02 – EUR 25,00EUR 25,00EUR 1,98 – EUR 0,00
HeilmassageEUR 7,06 – EUR 7,94je nach Dauer

Die verbleibenden Restkosten (der Selbstbehalt) können von Ihrer Zusatz- oder Unfallversicherung übernommen werden.

Hier die Kontaktdaten der Österreichischen Krankenkassen zum Bewilligen der Verordnung bzw. zum Einreichen der Rechnung:

ÖGK
Kundenservice Bischofshofen
Gasteiner Straße 29
5500 Bischofshofen
bischofshofen@oegk.at

BVAEB
Landesstelle Salzburg
Faberstraße 2A
5020 Salzburg
sbg.leistung@bvaeb.sv.at

SVS
Landesstelle Salzburg
Auerspergstraße 24
5020 Salzburg
gs@svs.at

Termine
Wir bitten Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit wir den freiwerdenden Termin wieder vergeben können. Nicht rechtzeitig stornierte Termine werden verrechnet. Für versäumte Termine gibt es keine Kostenrückerstattung der Krankenkasse, da keine Leistung erbracht wurde.

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