Kundeninformation

Praxis für Physiotherapie

Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungs- bzw. Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Für eine Präventivbehandlung und Beratung ist KEINE ärztliche Verordnung notwendig.

Kosten
Eine Physiotherapieeinheit von 45 Minuten (PT02) kostet EUR 67,00. Dies ist im Moment die Standardverordnung der Ärzte und wird von den Krankenkassen so bewilligt.
Auf Anfrage werden auch Hausbesuche durchgeführt. Die zusätzlichen Kosten für einen Hausbesuch richten sich nach Entfernung und Aufwand. Für Hausbesuche im Ort werden pauschal EUR 27,00 (SVS), EUR 31,00 (ÖGK) bzw. EUR 35,00 (BVAEB) berechnet. Wobei auch hier der „Hausbesuch“ vom Arzt verordnet werden muss.

Bewilligung
Derzeit ist KEINE Bewilligung der Therapien für Versicherte der ÖGK und BVAEB notwendig. Alle Therapien, welche Ihr Arzt verordnet, sind automatisch bewilligt.
Für SVS-Versicherte gilt: Es ist sinnvoll schon vor Beginn der Therapie bei Ihrer Sozialversicherung eine Bewilligung der verordneten Behandlungen einzuholen, damit Sie wissen, ob Sie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Dies ist per Post, Fax oder E-Mail an die jeweilige Krankenkasse möglich.

Kostenrückerstattung
Schicken Sie
– die Original-Rechnung
– die Zahlungsbestätigung (Barvermerk auf Rechnung oder Zahlschein/Onlineausdruck bei Banküberweisung)
– den Original-Verordnungsschein und
– die Bewilligung (derzeit nur SVS-Versicherte)
an Ihre Krankenkasse. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen Ihrer Krankenkasse und der verordneten Therapiedauer ab. Die Standardverordnung ist im Moment PT02 (ÖGK und SVS) bzw. T2 (BVAEB).

Kostenrückerstattung ab 01.01.2025 der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) pro Therapieeinheit von:

ÖGK – PhysiotherapieKostenrückerstattung von
der Krankenkasse (ÖGK)
meine Tarifebleibt ein Selbstbehalt
pro Behandlung von
PT01 (30 min)EUR 30,40EUR 47,00EUR 16,60
PT02 (45 min)EUR 45,62EUR 67,00EUR  21,38
PT03 (60 min)EUR 60,82EUR 87,00EUR  26,18
Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 21,30EUR 67,00EUR 45,70
KPE – Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 45,62EUR 67,00EUR 21,38
HausbesuchEUR 30,40EUR 31,00EUR 0,60
HeilmassageEUR 8,10je nach Dauer

Kostenrückerstattung ab 01.01.2025 der BVAEB pro Therapieeinheit von:

BVAEB – PhysiotherapieKostenrückerstattung von
der Krankenkasse (BVAEB)
meine Tarifebleibt ein Selbstbehalt
pro Behandlung von
T1 (30 min)EUR 34,20EUR 47,00EUR 12,80
T2 (45 min)EUR 51,32EUR 67,00EUR  15,68
T3 (60 min)EUR 68,43EUR 87,00EUR  18,57
Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 45,35EUR 67,00EUR 21,65
KPE – Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 51,32EUR 67,00EUR 15,68
HausbesuchEUR 34,20EUR 35,00EUR 0,80
HeilmassageEUR 9,11je nach Dauer

Kostenrückerstattung ab 01.01.2025 der SVS pro Therapieeinheit von:

SVS – PhysiotherapieKostenrückerstattung von
der Krankenkasse (SVS)
20% – Selbstbehalt – 10%
meine Tarifebleibt ein Selbstbehalt
pro Behandlung von
20% – Selbstbehalt – 10%
PT01 (30 min)EUR 26,92 – EUR 30,29EUR 47,00EUR 20,08 – EUR 16,71
PT02 (45 min)EUR 40,38 – EUR 45,42EUR 67,00EUR  26,62 – EUR 21,58
PT03 (60 min)EUR 53,83 – EUR 60,56EUR 87,00EUR  33,17 – EUR 26,56
Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 36,48 – EUR 41,04EUR 67,00EUR 30,52 – EUR 25,96
KPE – Manuelle Lymphdrainage (45 min)EUR 40,38 – EUR 45,42EUR 67,00EUR  26,62 – EUR 21,58
HausbesuchEUR 23,83 – EUR 26,81EUR 27,00EUR 3,17 – EUR 0,19
HeilmassageEUR 7,30 – EUR 8,22je nach Dauer

Die verbleibenden Restkosten (der Selbstbehalt) können von Ihrer Zusatz- oder Unfallversicherung übernommen werden.

Hier die Kontaktdaten der Österreichischen Krankenkassen zum Bewilligen der Verordnung bzw. zum Einreichen der Rechnung:

ÖGK
Kundenservice Bischofshofen
Gasteiner Straße 29
5500 Bischofshofen
bischofshofen@oegk.at

BVAEB
Landesstelle Salzburg
Faberstraße 2A
5020 Salzburg
sbg.leistung@bvaeb.sv.at

SVS
Landesstelle Salzburg
Auerspergstraße 24
5020 Salzburg
gs@svs.at

Termine
Wir bitten Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit wir den freiwerdenden Termin wieder vergeben können. Nicht rechtzeitig stornierte Termine werden verrechnet. Für versäumte Termine gibt es keine Kostenrückerstattung der Krankenkasse, da keine Leistung erbracht wurde.